Fakten zur städtischen Kläranlage

Die Aufstockung der Schlachtkapazität der Fa. Tönnies auf über 20.000 Schweine/ Tag erfordert einen erneuten Ausbau der städtischen Kläranlage. Aus der Genehmigungshistorie ist zu entnehmen, dass der Schlachthof Weißenfels mit Abstand der schmutzfrachtintensivste Einleiter ist und Hauptverursacher des letzten Ausbaus der Kläranlage war. Obwohl das Unternehmen bis Februar 2007 lediglich maximal 1.700 m³ Schlachtabwasser pro Tag einleiten durfte, betrug besonders in 2006 die eingeleitete Abwassermenge des Fleischwerkes 2.100 m³/d bis sogar 2.300 m³/d, was folglich auf eine erhöhte und unzulässige Schlachtzahl hinweist. Erst staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bestätigten, dass in 2006 nicht nur gelegentlich die Tages- und Wochenschlachtleistungen überschritten wurden, sondern auch entgegen der damaligen Genehmigung bis zu 13.000 Schweine täglich getötet wurden – u.a. mit den entsprechenden Konsequenzen für die Kläranlage.

 

Entgegen allen Einwendungen von Bürgern sowie dem Umweltverband BUND Sachsen-Anhalt wurde Tönnies im Mai 2008 übereilt eine Erhöhung der Schlachtkapazität von 1.000 t Lebendgewicht am Tag (etwa 8.500 Schweine) auf 2300 t Lebendgewicht (> 20.000 Schweine/Tag) erteilt, obwohl die abwassertechnische Absicherung überhaupt nicht geklärt war. Die Ausnutzung der Genehmigung ist an den Abwasservertrag zwischen Tönnies und dem ZAW Weißenfels gekoppelt und war bis Dezember 2009 auf die bereits am 14.02.2007 eigens für Tönnies erhöhte Zuleitmenge von max. 2.100 m3 täglich (ca. 12.000 Schweine) beschränkt. Schon diese Erhöhung führte dazu, dass wertvolle Reserven und notwendige Puffer, welche für einen stabilen, sicheren Betrieb der Kläranlage notwendig sind, ausgenutzt waren. Zahlreiche Einleitwertüberschreitungen in 2007 und 2008 sind Ausdruck der vorhandenen Auslastungssituation.

 

Trotz bekannter Überlastungslage der eigenen Kläranlage wurde Tönnies vom ZAW im Dezember 2009 unter maßgeblicher Mitwirkung des damals verantwortlichen Vorsitzenden des Abwasserzweckverbands OB Risch nochmals die tägliche Einleitmenge um weitere 400 m³ (!) auf 2.500 m3 pro Tag (ca. 15.000 Schweine) erhöht. Aufgrund zahlreicher auch der Staatsanwaltschaft Naumburg vorgelegter Fakten und Indizien vermuten wir, dass die katastrophale Überlastungssituation der KA Weißenfels in 2010 und 2011 sowie die jahrelangen Einleitwertüberschreitungen durchaus mit einer zu hohen Abnahme von Schlachtabwässern der Firma Tönnies in Verbindung stehen.

 

Es ist Fakt, dass der ZAW die Firma Tönnies verspätet wegen deren fortdauernder Überschreitung der im Abwasserentsorgungsvertrag vom 09.12.2009 festgeschriebenen frachtbezogenen Grenzwerte ermahnte und am Ende ein sehr niedriges Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro (bis zu 500.000 Euro wären nach neuer Satzung möglich) festsetzte, was aufgrund eigener Rechtsunsicherheiten in der Vertragsgestaltung bisher nicht einmal eingetrieben werden konnte.

 

Die Kläranlage wird in 2011/2012 weiter über den Genehmigungsrahmen betrieben. Damit liegt ein andauernder Verstoß gegen §55 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz sowie eine permanente Gefährdung der Gewässersicherheit vor, da weiterhin Schmutzfrachten aufgenommen werden, für die diese Kläranlage nicht ausgelegt ist. Es fehlen endlich auch wirksame Begrenzungen und Reduzierungen von Abwassermengen der Lebensmittelindustrie insbesondere der stickstoffhaltigen Abwässer aus der Schlachtindustrie. Es ist scharf zu kritisieren, dass der ZAW nach außen den Eindruck vermittelt, als ob alles in Ordnung sei. Die KA wird über den Genehmigungsrahmen gefahren und somit droht jeden Tag, insbesondere bei Stoßbelastungen, eine erneute gravierende Einleitwertüberschreitung mit der Folge einer zusätzlichen Millionenstrafe auch für das Jahr 2012. Rechnet man die erwartete Strafsumme von ca. 4,5 Millionen Euro für 2011 hinzu, beläuft sich die Gesamtsumme der Abwasserabgaben seit 2006 auf mindestens 10 Millionen Euro, wobei Strafabgaben für Verstöße in 2007/2008 noch ausstehen. Es ist unerträglich, dass der ZAW diese Summen 1:1 auf den Haushalt der Stadt Weißenfels umlegt und damit die Bürger indirekt die Zeche bezahlen, obwohl sie nachweislich nicht die Verursacher sind. Eine überfällige Beteiligung der Lebensmittelindustrie an den Strafzahlungen wird von Stadt und ZAW überhaupt nicht diskutiert. Wen schützt man hier eigentlich?

 

Ausbau der städtischen Kläranlage

 

Bei einer geplanten Schlachtung von 20.000 Schweinen fällt nach Angabe von Tönnies und den Planungsbüros aqua consult GmbH bzw. Metron eine Abwassermenge von 4.000 m³ an. Aus diesem privatnützigen Grund müsste die Kläranlage ausgebaut werden, was wir kategorisch ablehnen. Es ist eine unzulässige Vermischung öffentlicher und privater Interessen wenn der ZAW und die Tönnies Grundbesitz GmbH &Co. KG diese Bedarfsanmeldung sogar als Auslöser für die gemeinsame Auftragserteilung  zur  Genehmigungsplanung „Planfeststellungsverfahren Erweiterung der Kläranlage Weißenfels“ an das Büro Aqua Consult ansahen. Dieses nach unserer Ansicht befangene Büro bearbeitet bis heute einerseits den aktuellen Planungsauftrag des ZAW „Erweiterung der Kläranlage Weißenfels“, andererseits ist es Abwasserplaner der Firma Tönnies und erarbeitet deren abwasserseitige Konzeption.

 

Die der Erweiterung entgegenstehenden zahlreichen Fakten hat die BI wiederholt öffentlich kommuniziert und während des Planungsprozesses mit Einwendungen vom 18.02.2010 (pdf) sowie 16.02.2012 (pdf) umfangreich dargelegt und im Rahmen der Erörterung am 27./28.03.2012 im Kreiskulturhaus Weißenfels stichhaltig begründet. Es ist bezeichnend, dass auf Wunsch lediglich des  Zweckverbandes ZAW die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.

 

Obwohl die Planrechtfertigung für ein solch teures Vorgaben nicht besteht, läßt der ZAW in nach hiesiger Ansicht unverantwortlicher Weise die Planungen weiter vorantreiben und generiert dabei hunderttausende Euro Kosten. Vernünftige Argumente werden ausgeblendet, objektive entgegenstehende Fakten führen nur zu einer neuen Variante, um diese Punkte schnellstmöglich umgehen zu können. So haben sich die Planungen inzwischen mehrfach geändert, von der widerlegten „Notwendigkeit einer Erweiterung“ wird aber nicht abgelassen. Es ist einer von zahlreichen Erfolgen der Bürgerinitiative und des BUND, das vorherige Vorzugsvarianten mit immensen Eingriffen in das Hochwasserschutz- und Überschwemmungsgebiet der Saale fallen gelassen werden mussten. Da man im Immissionsschutz aufgrund der Nähe zu Wohnbebauungen keine Genehmigungsfähigkeit herstellen konnte, wurden in der dritten Variante nun bewußt die Hauptimmissionsquellen, d.h. die Abwasservorbehandlungsanlagen von Tönnies einfach ausgegliedert. Es ist keine Errungenschaft, wenn das Unternehmen eine eigene Vorbehandlungsanlage bauen will, es ist der Versuch im Genehmigungsprozeß die entstehenden Emissionen aufgrund der Erweiterung der KA und der Erweiterung der Vorbehandlungsanlagen nicht in der Gesamtheit berücksichtigen zu müssen. Dies hat die Bürgerinitiative in der zweitägigen Erörterung mit der Genehmigungsbehörde Ende März 2012 deutlich herausarbeiten können. Die Verlagerung der zu erweiternden Vorbehandlungsanlagen mit ihren zusätzlichen Emissionen nun direkt an die Wohngebiete „Am Zeiselberg“ und „Am Röntgenweg“ heran halten wir für unzulässig. Tönnies hatte vergeblich versucht, diese Planungen der Öffentlichkeit sogar noch vorzuenthalten. Doch selbst wenn Tönnies diese Vorbehandlungsanlage genehmigt bekäme, würde zur Vorklärung von 4.000 m³ / Abwasser / Tag die so genannte 1. Ausbaustufe der kommunalen Kläranlage zwingend notwendig.

 

Die Planungen der Kläranlage beinhalten nun u.a.:

 

1. Baustufe:

2. Baustufe:

3. Baustufe:

(EGW = Einwohnergleichwerte)

 

Gleichzeitig wird weiter versucht, die Notwendigkeit zum Ausbau der Kläranlage mit Hinweis auf den angeblichen Bedarf anderer Einleiter der Lebensmittelindustrie, so z.B. der C&K Sugar Fruit GmbH oder der Frischli Milchwerke zu begründen. Doch selbst noch während der Erörterung im März 2012 konnte der ZAW die angeblichen aktuellen Bedarfsanmeldungen dieser Unternehmen nicht vorlegen. Bis zum 09.08.2012 wurden diese auch nicht an die Einwender wie beantragt nachgereicht! Dazu kommt, dass die Abwassermengen der o.G. Betriebe im Vergleich zu Tönnies viel geringer und auch weniger organisch verschmutzt sind und mittels eigener Vorbehandlungsanlagen so vorbehandelt werden könnten, wodurch die Erweiterung der kommunalen Kläranlage nicht nötig wird.

 

Die aktuell letzte Planvariante des ZAW erfordert im Bereich der Zufahrt von Burgwerben eine Flächeninanspruchnahme im Überschwemmungsgebiet der Saale und im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Saaletal", um eine zweite Zuwegung im Hochwasserfall zu schaffen. Verbunden damit sind eine erneute Einengung des Abflusses und eine zunehmende Gefahr bei Hochwasser (Flaschenhalseffekt). Trotz des bundesweiten Verbotes, Überschwemmungsgebiete erneut zu bebauen, hält der ZAW an den Planungen kontinuierlich fest.

 

Ein weiterer Bestandteil des Kläranlagenbetriebes soll zukünftig das Abfahren von riesigen Mengen Klärschlamm über die Bahnhofstrasse und den Saale-Rad-Wanderweg sein. Diese Hauptzuwegungsplanung erfordert eine Ertüchtigung der Bahnhofstrasse, für die weitere Millionen Euro notwendig wären, welche die Stadt Weißenfels und damit die Bürger tragen. Diese Kosten sind in den Planungskosten des ZAW nicht berücksichtigt. Für ca. 8 Millionen Euro allein für die 1. Ausbaustufe, welche gerade Tönnies das Schlachten von 20.000 Schweinen pro Tag ermöglichen soll, würden wir Bürger trotz rückläufiger Einwohnerzahlen eine hoffnungslos überdimensionierte Industriekläranlage bekommen, welche ganz überwiegend vom privaten Schlachtkonzern genutzt wird. Unzulässig ist auch, dass der Hauptnutznießer Tönnies nicht an den direkten Ausbaukosten beteiligt wird und der Ausbau sowie die zukünftige kostenintensive Unterhaltung nun auch noch durch die neue Beitragserhebung von allen Gebührenzahlern mitfinanziert werden. Die Klärwerkserweiterungsinvestitionen 1. Baustufe sind jedenfalls voll in die Kalkulation der Beiträge des ZAW einbezogen wurden. Dies ist rechtlich unzulässig und wird von uns strikt abgelehnt. Sollte der ZAW nicht wenigstens diese Kosten herausnehmen, wird die absehbare Normenkontrollklage zahlreicher Bürger hochgradig erfolgsversprechend sein.

Weitere Informationen

14.08.2010 - Erneute Überschreitungen der Einleitwerte in die Saale durch Weißenfelser Kläranlage

17.07.2010 - Ausbau der Kläranlage Weißenfels auf 325.000 EWG bereits aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig

30.03.2010 - Bürgerinitiative nutzt die öffentliche Auslegung im Rahmen des PFV zum Ausbau der KA Wsf und fordert Stopp des Verfahrens