Bürgerinitiative nutzt die öffentliche Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Kläranlage Weißenfels und fordert Stopp des Verfahrens
Ungeachtet eines steten Bevölkerungsrückganges in der Stadt Weißenfels und der angrenzenden Gemeinden sowie des hohen Verschuldungsgrades des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels (ZAW) führt dieser das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der Erweiterung der Kläranlage Weißenfels auf der Gemarkung der Nachbargemeinde Burgwerben fort. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 04. Januar bis 03. Februar 2010. Zahlreiche Anwohner, die Bürgerinitiative Pro Weißenfels sowie der BUND Sachsen-Anhalt erhoben daraufhin bis zum 18.02.2010 fristgerecht Widerspruch und Einwendungen gegen dieses unverantwortliche Vorhaben.
Eingangs muss betont werden, dass das bisherige Verfahren dem Gebot der ergebnisoffenen Abwägung und dessen Anforderungen nicht gerecht wird. Dies wird allein daraus ersichtlich, dass
Mit den ausgelegten Unterlagen konnte der ZAW in keiner Weise nachweisen, dass dieses Vorhaben „vernünftiger Weise geboten“ ist. Im Gegenteil, es wurde nach hiesiger Ansicht nun offensichtlich, dass es sich bei dem Vorhaben vordringlich um eine privatnützige Planfeststellung handelt, die ganz vorwiegend dazu dienen soll, der Firma Tönnies eine Erweiterung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten in Weißenfels zu ermöglichen. Das wird schon daraus deutlich, dass die Unterlagen von Firmen bearbeitet wurden, die offenbar auch für Tönnies arbeiten bzw. gearbeitet haben. Zudem beauftragt Tönnies den ZAW, für ihn das Verfahren zu führen, soweit „seine“ Anlagenteile betroffen sind. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Erweiterung überhaupt und erst recht an so problematischer Stelle (bestehende Immissionsbelastung, Planungskonflikt mit Nachbargemeinde Burgwerben, Landschaftsschutz, Hochwasserschutz etc.) ohne die Erweiterungsabsichten verfolgt würde. Das ist um so problematischer als dass der ZAW im Falle eines Ausfalls von Tönnies (aus Gründen z. B. einer Produktionsverlagerung etc.) vor die unlösbar erscheinende Aufgabe gestellt wird, die Anlage zu für die ZAW-Mitglieder und letztlich für die Öffentlichkeit tragbaren Kosten weiterzuführen inklusive der Abschreibungen für die dann nicht mehr gebrauchten Anlagenteile.
Da der Abwasserzweckverband bereits heute Kreditverbindlichkeiten in Höhe von ca. 32 Millionen Euro zu bedienen hat, birgt die geplante Investition von mindestens 13 Millionen Euro ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für die angeschlossenen Gemeinden und damit Gebührenzahler. Dies halten wir für unverantwortlich und fordern sowohl den ZAW als auch den OB Robby Risch sowie den Stadtrat von Weißenfels auf, dieses Planfeststellungsverfahren zu stoppen. Selbst bei der angekündigten fragwürdigen Förderung des an sich nicht förderfähigen Vorhabens wären mehr als 4 Millionen Euro vom ZAW zu finanzieren, so dass sich dessen hohe Schuldenlast weiter vergrößern wird und die Erhebung von Beiträgen und höheren Gebühren nicht nur zu befürchten, sondern nahezu absehbar wäre.
Wir Bürger lehnen daher das Erweiterungsvorhaben der Kläranlage Weißenfels auf eine Plangröße von 180.000 Einwohnergleichwerten in der biologischen Stufe und sogar 325.000 Einwohnergleichwerten in der Schlammwasserbehandlung bei derzeit ca. 32.000 Einwohnern im Einzugsgebiet ab und begründen dies zusammengefasst u.a. mit folgenden Aspekten: