Nach unserem Kenntnisstand besaß die Fleischwerk Weißenfels GmbH der Firma Tönnies bisher lediglich eine immissionsschutzrechtliche Schlachtgenehmigung für 5 Wochentage Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr mit einer Tagesschlachtleistung von maximal 1.000 t Lebendgewicht und einer zwangsläufigen Wochenschlachtleistung von 5.000 t Lebendgewicht. Nachfolgend ist eine Auflistung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungshistorie zur Schlachtanlage Weißenfels, bei welcher Schlachtkapazitäten bzw. Schlachtleistungen geändert bzw. per Bescheid immissionsschutzrechtlich genehmigt wurden, zusammengestellt:
Genehmigungsbescheid |
Behörde |
§ BImSchG |
Max. Tagesschlacht- kapazität t Lebendgewicht/ d bzw. Schweine/ d |
Max. Wochen-schlachtleistung t/ Lebendgewicht /Woche bzw. Stück Schweine/ Woche |
30.05.1991 |
Staatliches Amt für Umweltschutz Halle (STAU) |
Anzeige nach § 67a Abs. 2 |
470 t/ d bzw. 4.000 Schweine/ d |
20.000 Schweine/ Woche (Mo-Fr) |
05.06.1997 |
Regierungspräsidium Halle |
§ 16 ohne Auslegung und Öffent- lichkeits- beteiligung |
690 t/ d bzw. 6.000 Schweine/ d |
30.000 Schweine/ Woche Mo-Fr, 5 Tage |
22.08.2000 |
Regierungspräsidium Halle |
§15 |
690 t/ d |
3.450.000 kg oder 3.450 t/ Woche (5 x 690t/d) (Mo-Fr) |
09.09.2004 |
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
§15 |
1.000 t/ d (durch reine Betriebszeit-verlängerung um 5h/ Schlachttag) |
5.000.000 kg oder 5.000 t/ Woche (5 x 1000t/ d) (Mo-Fr) |
Die Genehmigungshistorie zeigt leider, dass allen sukzessiven Änderungs- und Erweiterungsanzeigen des Schlachthofs bisher fast ausschließlich nach §15 BImSchG zugestimmt wurde (28.02.2000, 22.08.2000, 18.11.2003, 07.07.2004, 09.09.2004). Diese sind somit als „nicht wesentliche“ Änderungen im vereinfachten Verfahren genehmigt wurden.
Allein die Erweiterungsstufe im Jahre 1997 wurde zwar nach § 16 BImSchG genehmigt, jedoch ohne öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Antrages mit der Vorgabe, dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu besorgen wären. Diese Vorgehensweise hat an dem von Wohngebieten umgebenen Weißenfelser Standort zwischen 1991 und heute zu einer mehr als Verdopplung der Schlachtkapazitäten geführt ohne das eine einzige Öffentlichkeitsbeteiligung der betroffenen Nachbarn erfolgte oder eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von der Genehmigungsbehörde gefordert wurde.