Leserbrief zum MZ-Artikel „Unsauberkeiten im Abwasser“ vom 13.03.2011

 

Höhepunkt des Skandals auf der Kläranlage ist nun die angeblich falsche Dokumentation, wohl um Überschreitungen von Tönnies herunterspielen zu wollen. Gleichzeitig gibt Frau Girnus zu, dass die Schmutzlast des vom Tönnies-Betrieb eingeleiteten Wassers noch zu hoch sei. Offenbar müssen wir der Firma Tönnies nun dankbar sein, dass deren Schlachtabwässer den vereinbarten Werten endlich entgegen gehen. Warum wird die Abnahme überhöhter Mengen nicht vertragsgemäß verweigert? Was hat der ZAW zur Ursachenforschung tatsächlich unternommen und warum hilft die Lebensmittelindustrie nicht selbst mit, den oder die Verantwortlichen für die Überschreitungen auf der Kläranlage zu identifizieren?

 

Die ständigen Erweiterungen des Fleischwerkes führten zwangsläufig zu einer stetigen Erhöhung stark belasteter Produktionsabwässer. Nachgewiesene Schlachtüberschreitungen kamen hinzu. Bis heute ist völlig offen, ob eine Kapazität von bis zu 20.000 Schweinen am Tag hier überhaupt zulässig ist, die erste Baugenehmigung dazu wurde vom Gericht für ungültig erklärt. Abwasserseitig wären 20.000 Schweineschlachtungen nur mit einer massiven Erweiterung der kommunalen Kläranlage umsetzbar, womit klar ist, wer den Ausbau braucht. Es ist empörend nun Bürger vom Rotdornweg oder im Burgwerbener Mittelplan vorzuschieben. Noch im Jan. 2010 gestattete der ZAW Tönnies zusätzlich 400 m3 Abwasser täglich einzuleiten. Dies ist zurückzunehmen, denn dafür können über 900 Einfamilienhäuser mit jeweils 4 Personen ganzjährig angeschlossen werden. Die Industrie soll Vorklärungsanlagen auf ihre Kosten bauen bzw. ausbauen.

 

Wieder versucht man Tatsachen zu schaffen, Behörden in Zugzwang zu bringen sowie private Belange als öffentliche Notwendigkeit zu verpacken, um Kosten auf die Gemeinschaft zu verlagern. Das ist eine mittlerweile verbreitete Konzernstrategie. Schlimm auch das Signal der Behörden. Wenn Anlagenteile ohne Genehmigung in Betrieb gehen oder gleich gänzlich ungenehmigt genutzt werden, wenn Verstöße bzw. Auflagenüberschreitungen erst durch den Bürger entdeckt, danach mit lächerlichen Ordnungsgeldern „pseudobestraft“ werden, dann wird Unrecht bagatellisiert. Oft verlangt man vom Bürger den Rückbau, wenn dieser seine genehmigte Garage auch nur einen Meter zu hoch baut.

 

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