Gerichtlicher Erfolg für Bürgerinitiative – Verwaltungsgericht Halle hebt städtische Baugenehmigung zur Versand- und Zerlegehalle der Firma Tönnies in Weißenfels wegen Rechtswidrigkeit auf
Im verwaltungsrechtlichen Klageverfahren gegen die von der Stadt Weißenfels am 22.06.2005 erteilte Baugenehmigung für die umstrittene Versand- und Zerlegehalle der Firma Tönnies wurde am 24.08.2010 die Verhandlung geführt und ein klares Urteil gegen die Stadt Weißenfels gesprochen.
Damit wurde die Baugenehmigung der Stadt aufgehoben. Der Firma Tönnies fehlt nunmehr eine zentrale Genehmigung für die Nutzung des Schlacht- und Zerlegekomplexes. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht erkennen lassen, dass von der Zerlege- und Versandhalle und z.B. dem zugehörigen LKW-Verkehr Belastungen ausgehen, die bisher weder von der Stadt Weißenfels noch von der Firma Tönnies geprüft wurden. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung dürfte ein Wesentlicher Grund für die Aufhebung sein, dass die Zerlegehalle gar nicht von der Stadt Weißenfels hätte genehmigt werden dürfen. Vielmehr ist sie als Teil des Gesamtkomplexes zu sehen, weshalb die Immissionsschutzbehörde (Landesverwaltungsamt) in einem wesentlich aufwendigeren Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage hätte prüfen müssen.
Die Bürgerinitiative Pro Weißenfels sieht sich in ihren seit Jahren immer wieder vorgetragenen Rechtsauffassungen gegenüber Stadt und Land (Landesverwaltungsamt Halle) bestätigt, dass mit dem Bauamt der Stadt Weißenfels sowohl die falsche Behörde als auch grundsätzlich das falsche Genehmigungsverfahren gewählt wurden.
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