Die Bürgerinitiative erachtet es als notwendig, die vom OB Risch gemachten öffentlichen Aussagen im Weißenfelser Amtsblatt vom September richtig zu stellen. Sein mit Allgemeinplätzen gefüllter Artikel dient nicht der Aufklärung, sondern der weiteren Verklärung der Tatsachen. Denn was beim ZAW bzgl. des Abwassers wirklich läuft und wer für das Desaster sowohl in Punkto Wirtschaftssituation des Verbandes, der rechtswidrigen Auslastung der Kläranlage (KA) als auch der Einleitverstöße verantwortlich ist, bleibt offen.
Fakt ist, dass beim Ausbau der Anlage im Jahre 1999/2000 ebenfalls kommunale sowie gewerbliche Sicherheitsreserven vorgehalten wurden. Zusätzlich fielen Puffer an, da man Unternehmen wie das Kompostierwerk von der Anlage sogar abkoppelte. Wer also hat diese Reserven aufgebraucht? Wieso hat der ZAW dies zugelassen? Wer braucht die millionenschwere erneute Kläranlagenerweiterung wirklich? All diese Fragen bleiben bei Herrn Risch unbeantwortet, während er unnötige und ungerechtfertigte Polemik gegenüber beteiligten Bürgerinitiativen betreibt, die er offenbar als politische Gegner ausgemacht hat.
Es ist unstrittig, dass sich die Bürgerinitiative Pro Weißenfels und ihre Mitglieder seit Jahren gegen die geplante Kläranlagenerweiterung einsetzen und deren Unzulässigkeit im Rahmen des Planungsprozesses noch im März 2012 beim auf Anliegen des ZAW nichtöffentlichen Erörterungstermin umfänglich begründeten. Es ist ein Verdienst der Bürgerinitiative, das entgegen der ersten ZAW-Planung nicht auch noch die Erweiterung der privaten Abwasservorbehandlung von Tönnies durch die Allgemeinheit mitfinanziert werden soll. Doch die nun versuchte Finanzierung der eigentlichen KA-Erweiterung über Beiträge ist gleichsam rechtlich unzulässig, da weder kommunaler Bedarf besteht noch eine Verbesserung der Abwasserentsorgung für die Bürger unterstellt werden kann. Den eigentlichen Bedarf hat der Schlachter Tönnies, da selbst bei Ausbau seiner Vorbehandlung für die Entsorgung der Abwässer von 20.000 Schweinen/d die Erweiterung der Kläranlage in 1. Stufe benötigt wird.
Herr Wanzke, welcher als Mitglied der BI seit 2010 auch in der ZAW Abwasserversammlung sitzt, hat diese Punkte zu Recht kritisiert. Er wurde bei allen diesbezüglichen Tagungspunkten ganz bewußt als „befangen“ eingestuft und damit von den Beratungen und Beschlüssen ausgeschlossen. So sieht gelebte Demokratie in Weißenfels aus! Dass das Verhalten gleicher Person in Punkto Beitragsberechnung nun als Indiz für korrektes Vorgehen herhalten soll, ist eine lächerliche und abwegige Argumentation und wird zurückgewiesen. Kein Wort des Herrn Risch zu der Pressemitteilung der BI Pro Weißenfels vom 09.08.2012 in der zu den Hintergründen der Beitragsberechnung klar Stellung bezogen und eine Ausgliederung aller Kläranlagenerweiterungskosten sowie eine umgehende Überprüfung der Beitragskalkulation vom ZAW gefordert wird. Noch in der letzten Abwasserversammlung vom 07.09.2012 und einem späteren Vororttermin hat Herr Wanzke konkrete Kritikpunkte und Unklarheiten in der Berechnung auf Basis des ihm vorliegenden Materials thematisiert. Dies ist konkretes Handeln, während andere politische Parteien in der Hoffnung auf Wählerstimmen nun nachträglich auf den fahrenden Zug des berechtigten Widerstandes der Bevölkerung aufzuspringen versuchen. Wie glaubhaft sind deren Forderungen nach einer Überprüfung, wenn ihre Akteure im ZAW zugehörige Beschlüsse bisher kritiklos vorantrieben?
Abschließend verwahrt sich die BI gegenüber Diffamierungen wie „Schlachthofgegner“. Robby Risch weiß genau, dass die Bürger ausdrücklich eine nochmalige Erweiterung von Tönnies ablehnen, da sie dessen ungebremste Ausbreitung als unzulässig und schädlich für die gesamte Stadt und das Umland ansehen. Es war Risch’s Wählerauftrag für eine gesunde, ausgewogene Stadtentwicklung zu sorgen und wirtschaftlichen Auswüchsen auf Kosten der Bürger und Umwelt Einhalt zu gebieten. Die BI steht uneingeschränkt zu ihrem Positionen u.a. bzgl. der Kläranlage aus dem OB-Wahlkampf von 2008. Auf wessen Seite ein Robby Risch heute steht, wurde allen Lesern des Artikels im Amtsblatt nochmals mehr als deutlich.