Pressemitteilung 09.08.2012 – Weißenfels/Saale
Abwasserbeitragskalkulation des ZAW Weißenfels gehört auf den Prüfstand - BUND fordert den Stopp der Erweiterungsplanung der Kläranlage sowie die Ausgliederung aller damit im Zusammenhang stehender Kosten aus der Beitragsberechnung - Zusätzliche Bürgerbelastungen durch Strafzahlungsumlage auf Weißenfelser Haushalt - Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen die ZAW-Geschäftsleitung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND, Land Sachsen-Anhalt) und die Bürgerinitiative Pro Weißenfels fordern den Stopp der millionenschweren Klärwerkerweiterungsplanung des Abwasserzweckverbandes Weißenfels (ZAW), welche weder allgemeinnützig ist, noch an diesem sensiblen und ausgereizten Standort zulässig sein wird. Die Verfasser verlangen gleichzeig die versuchte Umlage der Millionen Investitionskosten zur Kläranlagenerweiterung auf die Beitragszahler im Rahmen der Beitragskalkulation zurück zu nehmen.
Der BUND und die BI betonen, bei der berechtigten Diskussion über die Höhe der Abwasserbeiträge in Weißenfels die Belastungen der Bürger durch die millionenschweren Abwasserstrafgebühren aufgrund jahrelanger Einleitwertüberschreitungen durch diese Kläranlage in die Saale nicht auszublenden. Aufgrund der bis heute verschleppten Verursachersuche wurden und werden diese auf den Haushalt der Stadt Weißenfels umgelegt. Die Begleichung mit extrem teuren Kassenkrediten führt zu einer Haushaltsmittelknappheit, aufgrund derer wichtige Gelder für bürgernahe Leistungen der Stadt z. B. für Bildung, Kultur und Sport fehlen. Hier wird indirekt eine Umlage auf alle Bürger vorgenommen, für die diese nachweislich nicht die Verursacher sind. Unabhängig von den weiter laufenden Ermittlungen der Naumburger Staatsanwaltschaft gegen den ZAW zur Aufdeckung der Vorgänge auf dieser Kläranlage ist es nicht vermittelbar, dass der ZAW nicht einmal in der Lage ist, nachweisliche, wiederholte Verstöße des schmutzfrachtintensivsten Einleiters Tönnies rechtlich entsprechend zu ahnden. Es ist unerträglich und gehört untersucht, warum die Geschäfts- und Betriebsführung dieser Anlage ihr verspätetes Bußgeldverfahren gegen Tönnies aufgrund dessen fortgesetzter Schmutzfrachtüberschreitungen durch zu stark organisch belastetes Produktionsabwasser nicht einmal durchsetzen kann. So konnte das Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro durch eine selbst verschuldete nicht rechtssichere Vertragsgestaltung im Abwasserentsorgungsvertrag mit dem Schlachtunternehmen bisher nicht eingetrieben werden.
Neben der ungerechtfertigten Duldung der Aus- und Übernutzung der Kläranlage betrieb der ZAW seit Jahren auch eine riskante Wirtschaftsführung, die einem öffentlichen Zweckverband nicht angemessen ist. So wurden zahlreiche lang geplante Sicherungsbauten wie Havarie- oder Regenüberlaufbecken bis 2011 gar nicht gebaut, die Investitionsfinanzierung nahezu ausschließlich durch teures Fremdkapital vorgenommen, so dass der Schuldenberg immer größer werden musste. Beiträge als eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit hätten viel früher erhoben werden müssen, um eine seriöse Liquidität zu sichern. Sie wären vorab niedriger ausgefallen und hätten vorrangig zur Finanzierung tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendiger Investitionen zur Verfügung gestanden. Dabei hätten auch Fördermittel beantragt werden können, die der ZAW z.B. für die Finanzierung der fehlenden Regenüberlaufbecken bis 2009 schon hätte nutzen können.
Statt dessen hielt der ZAW und dessen Planer, die Fa. „Aqua Consult“, welcher gleichzeitig auch als Abwasserplaner für Tönnies arbeitet, in dieser wirtschaftlichen Situation an einer millionenschweren Kläranlagenerweiterungsplanung fest, deren Hauptnutznießer allein die Industrie und hier ganz vorrangig der Schlachtproduzent Tönnies sein wird. Obwohl zahlreiche entgegenstehende Fakten und Einwendungen gegen das Projekt vorliegen, wurden Tausende Euro Planungsgelder ausgegeben, Rechtsanwaltsbüros zur Abwehr der Gegenargumente der Bürger finanziert, eine Kleingartenanlage teuer aufgekauft und absehbare Folgekosten in Millionenhöhe, wie die notwendige Ertüchtigung der Bahnhofsstraße als Zufahrt, ausgeblendet. Und dies obwohl zu keinem Zeitpunkt eine seriöse Finanzierung des Gesamtprojektes vorgelegen hat! Die 100%ige Einstellung der Kosten für die 1. Ausbaustufe in die nun vorgelegte Beitragskalkulation ist von zahlreichen Bürgern daher zu Recht am Pranger und wird in der absehbaren Normenkontrollklage rechtlich nicht zu halten sein. Da auch die abwegige Hoffnung auf eine 70-80%ige Förderung der KA-Erweiterung gescheitert ist, kann von einer vorbeugenden, verantwortlichen Geschäftsführung bei diesem ZAW nach Ansicht des BUND keine Rede sein.
Die Verfasser fordern den ZAW eindringlich auf, die eigene Beitragskalkulation umgehend um alle Klärwerkserweiterungskosten zu bereinigen, da hierfür den Bürgern kein Vorteil unterstellt werden kann, welcher eine Beitragspflicht rechtfertigen würde. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Details der Kalkulation, wie die extreme Differenz zwischen den Beitragssätzen fragwürdig und werden ebenfalls rechtlich zu überprüfen sein.