BUND stellt Aussagen der Firma Tönnies bezüglich deren überhöhter Einleitungen in die Kläranlage Weißenfels richtig - Statt 2 zugegebener sind allein 31 Überschreitungen in 2010 registriert – Keine Genehmigungen für Außenanlagen der Zerlegehalle sowie weitere belegte Auflagenverstöße des Konzerns – BUND sieht Zuverlässigkeit von Tönnies weiterhin in Frage gestellt!
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND, LSA) erachtet es als notwendig, die vom Schlachtkonzern als Reaktion auf die hiesige Pressemitteilung vom 18.01.2010 gemachten öffentlichen Aussagen richtig zu stellen. Tönnies gibt lediglich zu, dass in 2010 an nur 2 Schlachttagen die zulässige Einleitmenge in die Weißenfelser Kläranlage um 0,8 bzw. 1,9 % überschritten wurde. Gemäß dem Tagebuch des Betriebsführers, die Stadtwerke Weißenfels, überschritt die Firma Tönnies aber allein in 2010 mindestens 31-mal die täglich zulässige Zulaufhöchstmenge, wobei dieses nach hiesiger Kenntnis besonders häufig in den Monaten Juni, Juli und September erfolgte. Im Einzelfall wurden mehr als 200 Kubikmeter über den Höchstwert eingeleitet. Das sind Überschreitungen um bis ca. 11% am Tag. Der BUND bietet interessierten Pressevertretern an, diese Unterlagen bei Bedarf einzusehen. Es ist ebenfalls Fakt, dass Anfang November auch der Verschmutzungsgrad nachweislich zu hoch war und vertraglich festgelegte Einleitwerte, insbesondere für den Chemischen und Biochemischen Sauerstoffbedarf überschritten wurden.
Der BUND sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Zuverlässigkeit dieses Unternehmens zutiefst in Frage zu stellen ist. Ein Fleischwerk bzw. eine immissionsschutzrechtliche Anlage dürfen nur dann betrieben werden, wenn die Zuverlässigkeit gegeben ist. Überschreitungen der Tagesschlachtleistung um bis zu 50% aus dem Jahre 2006 wurden erst nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen öffentlich, mit erheblichen Auswirkungen auf die der Kläranlage Weißenfels zugeführten täglichen Abwassermengen. Eine 2. Flotationsstraße wurde in 2008 ohne Genehmigung gebaut und 2 Monate betrieben, bevor die Behörde diese nachträglich genehmigte und damit „pseudolegalisierte“. Zahlreiche weitere Verstöße gegenüber Genehmigungsauflagen in den vergangenen Jahren wurden erst nach Anzeige des BUND und betroffener Bürger behördlich verfolgt, wobei im Einzelfall Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
Im August 2010 erklärte das Verwaltungsgericht Halle die Baugenehmigung für die Versand- und Zerlegehalle des Tönnies-Fleischwerkes in Weißenfels für ungültig. Dabei ist festzustellen, dass diese Zerlegehalle auch mit umfangreichen Flächen für Abstell- und Rangierarbeiten für rund 80 Kühltransporter sowie 46 LKW Park- und 6 LKW-Waschplätze betrieben wird, für welche es überhaupt keine Genehmigung gibt. Entgegen der öffentlichen Behauptung von Tönnies Ende August 2010, man hätte alle Genehmigungen, bestätigte das Landesverwaltungsamt Halle (LVwA) im Dezember 2010 schriftlich, dass für alle aufgeführten Stellplätze keine Genehmigung existiert.
Noch im Dezember 2010 leitete das LVwA Halle das jüngste Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber Tönnies aufgrund zahlreicher Überschreitungen der festgelegten Schlachtzeiten ein. Die Vorgabe des rechtlich angegriffenen Genehmigungsbescheides vom 27.05.2008, wonach das Schlachten ab 06:00 Uhr und bis maximal 02:00 Uhr des Folgetages zulässig ist, wurde regelmäßig missachtet. Gemäß der Statistik des LVwA Halle wurde z.B. am 22. Februar 2010 bzw. 12. Mai 2010 sogar nahezu durchgeschlachtet. Der BUND fragt sich, wie diesbezüglich die notwendigen Reinigungen vollumfänglich erfolgten? Am 07.07.2010 wurde z.B. bis 03:12 Uhr des Folgetages (08.07.2010) geschlachtet und bereits 05:23 Uhr wieder begonnen. Gleichzeitig registrierte der Betriebsführer der Kläranlage am 08.07.2010 eine erhebliche Einleitmengenüberschreitung von 2764 m3 zugeführten Schlachtabwassers, was einer Überschreitung von knapp 11 % des vertraglich vereinbarten Maximalwertes von 2500 m3 am Tag entspricht.
Aufgrund zahlreicher weiterer der Staatsanwaltschaft Naumburg vorgelegter Fakten und Indizien bekräftigt der BUND seine Vermutung, dass die Überlastungssituation sowie die jahrelangen Einleitwertüberschreitungen durchaus mit einer zu hohen Abnahme von Schlachtabwässern der Firma Tönnies in Verbindung stehen.
Für diese Stell- und Rangierflächen existieren keine Genehmigungen!
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