Fortgesetzte schwere Einleitwertüberschreitungen durch Weißenfelser Kläranlage in die Saale – Kontrollwerte bis zu 24-fach höher als erlaubt – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) erstattet Strafanzeige – Weitere Millionenstrafe für Weißenfels

 

Bei behördlichen Kontrollen in den Monaten November und Dezember 2010 wurden erneut erhebliche Überschreitungen der Überwachungswerte durch die Kläranlage Weißenfels festgestellt. Diese bestätigen, dass weit über den zulässigen Grenzwerten verschmutztes Abwasser in das empfindliche Ökosystem der Saale fortgesetzt eingeleitet wird. Dabei wurden die Werte für Stickstoff, Phosphor sowie für den Chemischen- und Biochemischen Sauerstoffbedarf (CSB und BSB) erheblich überschritten. Der Chemische Sauerstoffbedarf, welcher als Summenparameter zur Quantifizierung der Belastung von Abwasser mit organischen Stoffen dient, erreichte dabei das 24-fache des zulässigen Grenzwertes!

Somit wird auch für 2010 ein weiterer Abwasserabgabestrafbescheid von hier geschätzten 4 bis 5 Millionen Euro auf die Stadt Weißenfels zukommen, wenn nicht endlich der oder die Verursacher ermittelt werden. Seit 2006 hatte der Betreiber genügend Zeit, die permanenten Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben und Bewirtschaftungsauflagen abzustellen und eine konsequente Aufarbeitung der Ursachen voranzutreiben. Dagegen wird die Anlage weiter über den planfestgestellten Genehmigungsrahmen betrieben, ohne dass die erforderliche Anlagenstabilität hergestellt wurde. Die zahlreichen Überschreitungen in den vergangenen Monaten und Jahren verdeutlichen, dass diese Kläranlage weder stabil läuft, noch annähernd die gesetzlich geforderten Reinigungsleistungen erbringt, mit negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität sowie absehbaren Schäden für Flora und Fauna.

Der BUND fordert endlich ein wirksames Eingreifen der Behörden gemäß § 172 des Wassergesetzes Sachsen-Anhalts zur Durchsetzung der Erfordernisse gemäß Wasserrahmenrichtlinie und zur Gewährleistung der Gewässersicherheit. So ist z.B. eine umgehende Drosselung der Abwassermengenzuführung durch industrielle Großeinleiter sowie eine 24 Stundenbesetzung der Kläranlage durchzusetzen, um die überfällige Anlagensicherheit herzustellen. Nur so können weitere Verstöße verhindert und eine nochmalige Millionenstrafe für Weißenfels auch für das Jahr 2011 abgewendet werden.

Der BUND erneuert seine Vermutung, dass die Einleitwertüberschreitungen und die Überlastungssituation mit einer zu hohen Abnahme von Schlachtabwässern der Firma Tönnies in Verbindung stehen. Auch die obere Wasserbehörde des Landesverwaltungsamtes bestätigt den Fakt gegenüber der Bürgerinitiative Pro Weißenfels, dass die Firma Tönnies in 2010 die maximal zulässige Tageseinleitmenge in diese Kläranlage häufig überschritten hat. Der BUND verlangt, die indiskutablen und fahrlässigen Vorgänge auf der Kläranlage aufzuarbeiten sowie die Verursacher zu ermitteln. Diesbezüglich stellte der BUND im Dezember 2010 Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Naumburg. Es darf nicht sein, dass Verantwortliche und Verursacher ungestraft bleiben, während die Strafbescheide - allein 2,9 Millionen Euro für 2006 - letztendlich durch den Haushalt der Stadt  Weißenfels und damit die Bürger aufgebracht werden müssen. Ferner lehnt der BUND den auf Kosten der Gebühren- und Steuerzahler sowie zum vorwiegenden Nutzen des ansässigen Schlachthofbetreibers Tönnies geplanten Klärwerksaubau durch den hoch verschuldeten ZAW mitten im Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet der Saale ab und verweist darauf, dass allein die Planungs- und Ausbaukosten von eingangs 6 Mio. EUR (2008) bereits auf nunmehr 14 Mio. EUR (2010) gestiegen sind. 

 

Kläranlage Weißenfels am 12.01.2011 (kein Höchststand) – Geplante Ausbaufläche der

Kläranlage befindet sich mitten im Überschwemmungsgebiet der Saale

 

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