Landesverwaltungsamt Halle kommt Pflicht zur Herausgabe von Umweltinformationen seit 4 Monaten nicht nach – Schlachtanlage wird weiter von der Genehmigung abweichend betrieben – Erhebliche Geruchs- und Lärmbelästigungen der Anwohner durch die Firma Tönnies – Gefährliche Ammoniakanlage der Fa. Tönnies soll auf  fast 8-fache Kapazität erhöht werden

 

Das zuständige Landesverwaltungsamt Halle (LVwA) setzt im Fall Tönnies sein nichttransparentes Verhalten gegenüber der Bürgerinitiative (BI) und deren Rechtsvertretung fort. Ausgehend von der schriftlichen Zusage des LVwA vom 07.04.2009 ist mittlerweile die gesetzliche Monatsfrist für die Übermittlung der erbetenen Umweltinformationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) seit 4 Monaten abgelaufen. Der BI als Verfahrensbeteiligte wurden somit keine die behördliche Auffassung stützenden Informationen zugesendet, welche die höchst strittige Tolerierung einer Erhöhung der täglichen Schlachtleistung auf 1.375 t/d (ca.12.000 Schweine) von Tönnies begründen könnten. Die BI sieht sich dadurch in der Auffassung bestätigt, dass eine solche Genehmigungsauslegung rechtswidrig ist, da das LVwA selbst bestätigte, dass nicht alle im Bescheid vom 27. Mai 2008 festgelegten Auflagen und Begrenzungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich Lärm- und Geruchsimmissionen umgesetzt waren und auch bis zum heutigen Tag nicht vollständig errichtet sind. Dagegen werden aber schon wieder zusätzliche konkrete Tönnies-Projekte in Weißenfels geplant (zum Beispiel Bereich Heuweg), worüber die Öffentlichkeit bisher nicht informiert wurde.

In den vergangenen Wochen waren die benachbarten Wohngebiete verstärkten Geruchs- und Lärmemissionen durch die Fa. Tönnies ausgesetzt, welche abermals belegen, dass dieses Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Betreiberpflichten nach BImSchG nachzukommen, um erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft auszuschließen. Die BI erneuert daher ihre Forderung an das LVwA, bis zur Klärung des Genehmigungssachverhalts die Einhaltung der 1.000t/d pro Tag (ca. 8.600 Schweine/Tag) zum Schutze der Wohnnachbarschaft und Umwelt endlich durchzusetzen und eine teilweise Betriebsuntersagung i.S. von § 20 Abs. 1 BImSchG anzuweisen.

Auch bleibt unklar, wieso diese Immissionen im Rahmen der angeblich ständig durchgeführten Anlagenüberwachung durch das LVwA nicht selbst registriert werden und zu deren Abstellung nicht sofort eingeschritten wird. Bei der BI vertieft sich der Eindruck, dass das LVwA mit der Überwachung einer solch überdimensionierten Anlage offensichtlich gänzlich überfordert ist.

Ungeachtet dieser Konfliktlage beantragte die Firma Tönnies am Standort Weißenfels nunmehr auch einen massiven Ausbau ihrer Ammoniak-Kälteanlage. Dabei soll das gefährliche Kältemittel Ammoniak von 2,8 Tonnen auf nun 22 Tonnen (!) erhöht werden. Dies erfolgt ungeachtet des sensiblen Standortes umgeben von zahlreichen Wohngebieten und stellt angesichts dieser Konzentration des gesundheitsschädlichen Reizgases an sich bereits eine potentielle Gefahr für Mitarbeiter und Anwohner dar. Bereits am 22.05.2009 führte bekanntlich ein Leck in der vorhandenen Ammoniakanlage zu einer Evakuierung der Mitarbeiter, der Alarmierung des Katastrophenschutzes sowie zum Großeinsatz der Feuerwehr mit ca. 140 Einsatzkräften. Das von Tönnies als Kühlmittel eingesetzte gasförmige und giftige Ammoniak verursacht beim Einatmen Reizungen und Verätzungen der Schleimhäute und wirkt erstickend. Es musste in einem 9-stündigen Einsatz unter Atemschutz mit Druckluft aus dem Gebäude gedrückt werden.  

Unabhängig vom Ausgang des laufenden Klageverfahren sieht sich die BI in ihrer Auffassung daher voll bestätigt, dass der Standort in der Weißenfelser Neustadt für das geplante Schlachten und Verarbeiten von täglich mehr als 20.000 Schweinen gänzlich ungeeignet ist und fordert Stadt- und Landesbehörden auf, diese für Mensch, Tier und Umwelt unverträgliche Tönnies-Planung zu stoppen.

 

Bildquelle: Das Rechercheteam (2009)

 

zurück